deserted1.jpg

Informationsveranstaltung „Bürgerwindrad für Kirchdorf i. Wald“ am 13.04.2012

Dass das Thema „Bürgerwindkraftanlage in Kirchdorf“ auch weiterhin ein großes Thema ist, zeigte der zahlreiche Besuch von rund 60 Zuhörern aus Kirchdorf und Umgebung auf der Informationsveranstaltung im Gasthaus Baumann, zu der die Initiative „BürgerWIND Bayerwald“ einlud.

Adolf Probst aus Abtschlag, Mitinitiator von BürgerWIND Bayerwald, konnte Bürgermeister Alois Wildfeuer, die anwesenden Gemeinderäte sowie MdL Alexander Muthmann aus Freyung zur ersten Informationsveranstaltung begrüßen. Nach Vorstellung der Mitinitiatoren Stefan Köppl aus Viechtach, Johannes Rosenberger aus Salzweg sowie Josef Raith aus Abtschlag bedankte sich Probst bei allen Mitstreitern und Unterstützern des Projektes für die motivierte und konstruktive Mitarbeit in den vergangenen Monaten.


„Bei BürgerWIND Bayerwald handelt es sich um keine Investoren, sondern um einen Zusammenschluss von Privatpersonen, die den maßvollen und naturverträglichen Ausbau der Windenergie im Bayerischen Wald gemeinsam mit den Bürgern aus der Region anschieben und verwirklichen möchten“, stellte Probst gleich zu Beginn klar.


Während andernorts die Windräder wie die Spargel aus dem Boden schießen, ist es hier in der Region recht ruhig wenn es um die Nutzung der Windenergie geht. Und das obwohl es offensichtlich ist, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn sich auch im Bayerischen Wald die Windräder drehen dürfen.


Im Anschluss stellte Johannes Rosenberger anhand einer umfangreichen Präsentation das Projekt „Bürgerwindrad“ und den aktuellen Projektstand vor.


Es gibt verschiedene Wege, die Potenziale für erneuerbare Energien in der Region zu nutzen. Dabei wird aber deutlich, dass wir ein abgestimmtes Zusammenspiel aus merklicher Steigerung der Energieeffizienz und unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien benötigen. Neben der Sonnenenergie und der Wasserkraft, welche sich in der Region bereits etabliert hat, kann auch die Windenergie einen bedeutenden Anteil der Stromversorgung decken.


Die Nutzung der Windenergie ist eigentlich nicht neu, so standen im 19. Jahrhundert an die 20.000 Windmühlen in Deutschland. Art und Größe dieser Maschinen haben sich natürlich verändert. So sind heute Nabenhöhen von 140 m üblich und die Rotoren haben teilweise Durchmesser von über 100 m. Die im Jahr 2011 in Deutschland installierten Windkraftanlagen produzieren bereits 7,5 % des bundesweiten Strombedarfs.


Ausführlich stellte Johannes Rosenberger den technischen Aufbau und die Funktionsweise moderner Windkraftanlagen vor. Man favorisiere derzeit eine getriebelose Anlage mit einer installierten Leistung von 2,3 – 3 MW. Damit ließen sich im Schnitt 2.000 Haushalte mit Strom versorgen.


Obwohl in Norddeutschland deutlich bessere Windverhältnisse vorliegen, sei auch in unserer Region an geeigneten Standorten eine Windkraftnutzung sinnvoll und rentabel. Dies treffe insbesondere für den vorgeschlagenen Standort zu. Ideal sei ein freier, exponierter Platz mit Erschließung in Form einer Zuwegung und einer belastbaren Netzanbindung. Eine Aussage über das tatsächliche Windpotential liefert aber nur eine professionelle Windmessung auf Nabenhöhe, führte der Ingenieur aus Salzweg weiter aus. Großes Augenmerk ist aber auch auf die Einhaltung von Abständen zum Schutz der Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Schall und Schattenwurf zu legen. Gerade am Standort Langacker, für den bereits ein Bauantrag gestellt wurde, unterschreite man die geforderten Grenzwerte deutlich bzw. im Umfeld zur Wohnbebauung gibt es keine Immissionen.


Für die nächsten Schritte ist die Gründung der Betreibergesellschaft geplant. Die Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde müssen noch ergänzt und das Genehmigungsverfahren mit den Stellungsnahmen der Fachstellen abgewartet werden. Erst dann werde mit der Windmessung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung begonnen. Auf dieser Basis können dann Windprognosen und ein verbindliches Finanzierungskonzept erstellt werden. Klare Zielsetzung von BürgerWIND Bayerwald ist es, das erforderliche Eigenkapital für das Windkraftwerk durch Beteiligungen von den Kirchdorfer Bürgern einzuwerben. Die Mindesteinlage soll dabei bei einem Anteil von 1 kW der Anlagenleistung liegen.


Johannes Rosenberger appellierte an die interessierten Zuhörer, das Projekt zu unterstützen um 2014 die erste Bürgerwindkraftanlage im Bayerischen Wald ans Netz zu bringen, bereits jetzt können unverbindlich Anteile gezeichnet werden.


Im Anschluss standen die Initiatoren für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Dabei ging es zum einen um technische Details zu Befeuerung, Schallemission und Schattenwurf der Anlage. Aber auch Fragen zur Höhe der zu erwartenden Rendite und der Rechtsform der Betreibergesellschaft wurden von Interessenten gestellt.


Positiv bewerteten die Zuhörer Aussage von Adolf Probst, dass der Strom direkt vermarktet und ein Ertragspool geschaffen werden soll, der den Ertrag aller Bürgerwindräder aufteilt und somit das Risiko zwischen den Anlagen aufteilt.


Das Interesse an der Veranstaltung hat gezeigt, dass es wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger bereits zu Beginn der Planungen zu informieren und einzubeziehen. BürgerWIND Bayerwald werden im Planungsprozess weiter informieren und zusammen mit den Bürgern das Projekt auf den Weg bringen.


Als die Veranstaltung nach fast dreistündiger sachlicher Diskussion schloss, konnte Adolf Probst spontan weitere Zugänge auf seiner Liste der möglichen Kommanditisten verbuchen.


Die Organisatoren freuten sich über einen guten Verlauf der Veranstaltung sowie über faire und sachliche Diskussionen.


Bilduntertitel:

Von links: Adolf Probst, Abtschlag – Stefan Köppl, Viechtach – Johannes Rosenberger, Salzweg – MdL Alexander Muthmann, Freyung – Bürgermeister Alois Wildfeuer, Kirchdorf


Original-Pressebericht:

Anlagenbeschreibung ENERCON E-92

 
Der Marktführer ENERCON hat eine spezielle Baureihe fürs Binnenland entwickelt. Das Flaggschiff die E-92 ist eine Weiterentwicklung der bewährten Anlagenfamilie E-82.

ENERCON E-101

 

Die Windenergieanlage mit der Typenbezeichnung E-92 ist eine drehzahlvariable Windenergieanlage mit einer Turmhöhe von 138 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und einer Nennleistung von 2,35 MW. Die Anlage wird besonders umweltfreundlich produziert ohne Neodym.

 

 

Das Antriebssystem der ENERCON Windenergieanlagen folgt einer einfachen Logik: Wenige drehende Bauteile reduzieren die mechanische Belastung und erhöhen die technische Lebensdauer. Der Wartungs- und Service-Aufwand wird reduziert (u. a. weniger Verschleißteile, kein Getriebeölwechsel) und die Betriebskosten sinken. Rotornabe und Ringgenerator sind ohne Getriebe als feste Einheit direkt miteinander verbunden. Gelagert wird die Rotoreinheit auf einer fest stehenden Achse, dem sog. Achszapfen. Im Vergleich zu herkömmlichen Getriebeanlagen mit zahlreichen Lagerstellen im beweglichen Antriebsstrang kommt das ENERCON Antriebssystem mit zwei langsam laufenden Wälzlagern aus. Grund dafür ist die geringe Drehzahl des Direktantriebs.

Das Rotorblattkonzept der ENERCON Windenergieanlagen setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und Lastenminimierung Maßstäbe für den Stand der Technik in der Windenergietechnologie. Durch eine veränderte Geometrie nutzen die Blätter auch den inneren Teil der Rotorkreisfläche und steigern die Energieausbeute erheblich. Darüber hinaus sind die Rotorblätter weniger anfällig für Turbulenzen und stellen eine gleichmäßige Umströmung auf der ganzen Länge des Blattprofils sicher. Auch die Blattspitzen (die sog. Tips) wurden in Bezug auf Schallemission und Energieertrag optimiert. Die durch Über- und Unterdruck an den Blattspitzen entstehenden Turbulenzen werden wirkungsvoll aus der Rotorebene herausgeführt. Somit wird das Blatt auf ganzer Länge genutzt, ohne dass Energie durch Verwirbelungen verloren geht. Der hohe Wirkungsgrad der ENERCON Rotorblätter spiegelt sich in den vermessenen Leistungskennlinien aller ENERCON Anlagen wieder: Alle Vermessungen bestätigen Leistungsbeiwerte (Cp) über 0,5. Eine spezielle Rotorblattheizung taut Eisansatz im Winter ab und ermöglicht so einen sicheren und zuverlässigen Betrieb.

Die Windenergieanlage ist speziell für Standorte im Binnenland ausgelegt und erzielt schon bei geringen Windgeschwindigkeiten hohe Erträge, Dafür sorgen 6.648 m² überstrichene Rotorfläche – das sind 1.367 m² mehr als beim Vorläufermodell E-82.

Gute Windstandorte im Binnenland grenzen oft dicht an die Wohnbebauung an. Um diese Flächen nutzen zu können, bedarf es einer Windenergieanlage mit möglichst minimaler Geräuschemission. Aus diesem Grund beträgt der Schallleistungspegel der E-92 maximal 103 Dezibel bei 95 % Nennleistung – 12 m/s Wind. ENERCON Windenergieanlagen gehören zu den leisesten auf dem Markt. An lärmempfindlichen Standorten können die Windenergieanlagen je nach Wochentag, Tageszeit, Windgeschwindigkeit und Windrichtung vom Normalbetrieb auf einen schallreduzierten Betrieb umschalten. Bei einer Nabenhöhe von 138 m drehen sich die Rotorblätter in stärkerem und gleichmäßigerem Wind. Jeder Meter Höhengewinn steigert den Ertrag um bis zu 1 Prozent.

 

 

 

Technische Daten:

Hersteller: ENERCON
Typ: E-92
Nennleistung: 2,35 MW
Drehzahlbereich:

5...16 U/min

Startwind: 2 m/s
Stoppwind: 28 m/s
Stoppwind mit Sturmregelung: 34 m/s
Rotordurchmesser: 92 m
Nabenhöhe: 138 m


Gemeinsam anpacken

Wer dabei sein und mit anpacken will, Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung im Gleichgewicht zu halten, wer seine Arbeit im wahrsten Sinne wachsen und gedeihen sehen will, wer Herz und Verstand einbringen will, der ist bei uns goldrichtig.

 

„Wir schaffen das“

Bildquelle: Greenpeace


 

„Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erstmal reden“

John F. Kennedy

Antrag – Neugenehmigung WEA

Wir haben am 22.12.2011 bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde Landratsamt Regen zwei Anträge auf Neugenehmigung WEA eingereicht und die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Gemarkung Abtschlag beantragt.

Das geplante Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens wird dann unter anderem umfassend geprüft, ob durch die Errichtung der Windkraftanlagen schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

Im Genehmigungsverfahren werden die umfangreichen Antrags- und Projektunterlagen von den unterschiedlichsten Fachstellen geprüft.

Genehmigungsverfahren

Für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Hiervon ausgenommen sind lediglich Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m. Windkraftanlagen, die höher sind als 50 m, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die rechtlichen Grundlagen sind in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen festgelegt. So gehören u. a. auch die Vorschriften des Naturschutzrechts mit den Regelungen zum Schutz des Landschaftsbildes oder zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten zum Genehmigungsverfahren.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG und der dazu gehörenden Verordnung über das Genehmigungsverfahren (BImSchV) durchgeführt. Die Konzentrationswirkung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist bedeutsam für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Damit können zahlreiche weitere Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zulassungen anderer Rechtsgebiete in einem Verfahren in die Genehmigung mit eingeschlossen werden.


Die rechtlichen Grundlagen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sehen für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen nicht vor.


Die Genehmigung wird vom Landratsamt, das als unterste staatliche Verwaltungsbehörde für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zuständig ist, erteilt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein. Bei der Erteilung der Genehmigung hat das Landratsamt keinen Ermessensspielraum. Vielmehr ist es im Genehmigungsverfahren Aufgabe des Landratsamtes, konkret zu prüfen



a)    ob die technischen Anforderungen an die Anlagen nach den eingereichten Antragsunterlagen erfüllt sind.

b)    ob die im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange Einwendungen vorgebracht werden, die einer Genehmigung entgegenstehen.

 

Mit dem Genehmigungsverfahren soll sichergestellt werden, dass:

  • durch integrierte Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen aufgrund von Emissionen in Luft, Wasser und Boden ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht wird
  • Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser und die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden
  • Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen getroffen wird
  • nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohl des Allgemeinheit beseitigt werden
  • Schutz und Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, getroffen werden
  • Energie im Betrieb einer Anlage sparsam und effizient genutzt wird
  • die Anlage so betrieben wird, dass von ihr keine anderen nachteiligen Auswirkungen ausgehen und auch nach einer Betriebseinstellung durch die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung das hohe Schutzniveau gewährleistet bleibt

Sobald ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Würde das Landratsamt die Genehmigung dennoch nicht erteilen, würde das Landratsamt rechtswidrig handeln und sich ggf. sogar schadenersatzpflichtig gegenüber dem Antragsteller machen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.