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Abstände zu den Siedlungsgebieten

Die ausgeprägte Streusiedlungsstruktur bringt mit sich, dass das Potenzial für die Nutzung der Windenergie erheblich eingeschränkt wird. Die erforderlichen Abstände zu den Siedlungsgebieten hat der Planungsverband Donau Wald festgelegt, mit dieser Festsetzung wird der Windenergie auch in unserer Region eine Chance eingeräumt.

Siedlungsgebiete:

Verkehr - Infrastruktur - Naturschutz:

Größere Abstände lassen sich daraus weder ableiten noch immissionsschutzfachlich begründen. Auch niedrigere Abstände sind im Einzelfall rechtlich nicht ausgeschlossen. In jedem Fall darf durch das Anlegen größerer Abstände keine Verhinderungsplanung erfolgen, die der Windenergie im Sinne der Rechtssprechung nicht substanziell Raum verschafft.

Windkraftanlagen gelten im Außenbereich als privilegierte Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Auch das Einvernehmen der Gemeinde ist für solche Vorhaben nicht zwingend erforderlich. Insofern dürfen kommunalpolitische Wünsche und Aussagen nach dem Motto "solche Anlagen wollen wir nicht haben" in einem Genehmigungsverfahren keine Rolle spielen.

Transparente Planungshilfen und eindeutige Spielregeln erleichtern den Genehmigungsbehörden die Arbeit und ersparen ihnen die vielen, oft fruchtlosen Auseinandersetzungen.

Windenergie nicht um jeden Preis

Folgende Gebiete stellen "Tabuflächen" für die Nutzung der Windkraft dar, die von Windkraftanlagen und allen anderen zerstörenden Maßnahmen freizuhalten sind (Ausschlusskriterien):

Sankt-Florians-Prinzip:

"Windkraftanlagen ja, aber bitte nicht bei uns"