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Finanzierung - Projektfinanzierung

*Beteiligungsbeispiel 5 kW bei einem vorläufigen kW-Preis von 2.000,- €.

Eigenkapital (30 %)                           3.000,- €

Fremdkapital (70 %)                          7.000,- €

Beteiligung (5 kW)                           10.000,- €

 

Eigenkapital = Kommanditeinlage

Fremdkapital = Bankenkredit (KfW, DtA, Umwelt Bank)


Bei einer Beteiligung von 5 kW wäre ein Eigenkapitaleinsatz von 3.000,00 € notwendig.

Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der Kommanditeinlage.

Bürgerwindanlagen, geführt als GmbH & Co.KG werden i.d.R. mit 25 bis 30 % Eigenkapital und 70 bis 75 % Fremdkapital realisiert. In Norddeutschland hat sich das Konzept der Bürgerwindräder etabliert und bewährt. Das wäre sicherlich auch bei uns im Bayerischen Wald machbar.

Die Banken verlangen zur Absicherung der Kredite meist die Sicherungsübereignung der Anlage sowie eine Abtretungserklärung der Einspeisevergütung.

In der Regel werden Windenergieanlagen auf einen Zeitraum von 10-15 Jahren finanziert. Möchte man ab dem ersten Betriebsjahr hübsche Renditen erzielen, dann müsste man eine Laufzeit von 16-20 Jahren wählen.

Die Projektfinanzierung wird so aufgebaut, dass sich die Anlage selbst finanziert und in 12 Jahren das Eigenkapital und der Kredit abbezahlt sind.

Wir finden, man sollte eine solche Planung einfach mal angehen und das Projekt seriös mit den bekannten Zahlen durchrechnen. Am Ende wird aber immer ein großer, relativ gleichbleibender Ertrag erzielt werden. Und ganz spannend wird die Rechnung, wenn der Eigenkapitaleinsatz und der Kredit nach 12 Jahren abbezahlt ist und das Windrad 10-15 Jahre lang quasi nur noch die laufenden Kosten erwirtschaften muss und so Jahr für Jahr schöne Erträge für die Beteiligten bringt.

Das Windangebot einzelner Jahre kann +/- 20 % vom Mittelwert abweichen. In windstarken Jahren sind deshalb Rücklagen zu bilden.

Werden alle „Hausaufgaben richtig gemacht“, sind Windkraftwerke sichere Investments!

* Ein verbindlicher kW-Preis kann noch nicht genannt werden, weil es noch unbekannte Faktoren gibt, z.B. wo liegt der Netzverknüpfungspunkt, Genehmigungskosten, zusätzlich geforderte Gutachten, Ausgleichszahlung Landschaftsbild, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Naturschutz und letztendlich welche Maschine/Hersteller bestellt wird. Die Mindestbeteiligung ist ein kW vom Bürgerwindkraftwerk, eine Höchstbeteiligung wird es auch geben, diese können wir aber erst festlegen, wenn uns die verbindlichen Anteilszeichnungen vorliegen. Nach vorläufiger Kostenschätzung liegt der kW-Preis minimal bei ca. 1.720,00 € und maximal bei 2.000,00 €.

Stand: 11.03.2012


„Sie können die Energiewende sein.
Es ist keine Frage von Technologien
oder wirtschaftlichen Zwängen,
sondern eine des Wollens!“