Regionalplan Donau-Wald
Gemäß Sitzung des Bezirkstages Niederbayern vom 3. Juni 2014 stehen folgende Gebiete zur Windkraftnutzung nicht mehr zur Verfügung:
Vorbehaltsgebiet 78 a, Bereich Winklern, Gemeinden Kollnburg und Achslach, Lkr. Regen,
Größe 27 ha
Vorbehaltsgebiet 80, Bereich Böbrach, Gemeinden Drachselsried und Böbrach, Lkr. Regen,
Größe 209 ha
Vorbehaltsgebiet 95, Bereich Kirchdorf, Gemeinden Kirchdorf im Wald und Kirchberg im Wald, Lkr. Regen,
Größe 232 ha
Vorbehaltsgebiet 97, Bereich Lungdorf, Gemeinde Innernzell, Lkr. Freyung-Grafenau,
Größe 44 ha
Vorranggebiet 100, Bereich Altposchingerhütte, Gemeinde Frauenau, Lkr. Regen,
Größe 51 ha
Summe: Größe 563 ha
Begründung des Bezirkstages:
Grund für diese Änderungen sind Argumente des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Einwendungen der betroffenen Gemeinden und Landkreise. Trotz dieser Änderungen am Zonierungskonzept hat sich der Bezirkstag übereinstimmend positiv für die Nutzung der Windenergie ausgesprochen. Das im Zonierungskonzept verbleibende 1.700 Hektar große Gebiet 'Wagensonnriegel' biete ausreichend Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie auch im Landkreis Regen, ohne das Landschaftsbild zu sehr zu beeinträchtigen und die Bevölkerung über Gebühr zu belasten. Diese Fläche in die Zonierungszone aufzunehmen sowie die Reduzierung des Mindestabstandes zum Nationalpark auf einen Kilometer seien daher vertretbar.
zur aktuellen Pressemeldung Bezirkstag Niederbayern ...
PNP/Bayern vom 05.06.2014
Bezirkstag beschließt geändertes Windkraftkonzept
Fünf Gebiete in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau werden aus dem Zonierungsplan herausgenommen
Landshut. Das Zonierungskonzept zur Zulassung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald steht: Der Bezirkstag stimmte jetzt dem von der Regierung von Niederbayern in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald entwickelten Konzept mehrheitlich zu, allerdings mit Abstrichen: In fünf Gebieten in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau sollen keine Windräder gebaut werden dürfen.
In Niederbayern zählen vor allem die Landkreise Regen und Straubing-Bogen zu den rentablen Windkraft-Standorten, wobei sich weite Teile dieser Region im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald befinden. Um eine "Verspargelung" der Landschaft zu vermeiden, erarbeitete die Regierung in den vergangenen zwei Jahren ein planerisches Konzept, um bestimmte Teile des Landschaftsschutzgebietes für die Errichtung von Windkraftanlagen zu öffnen. Für die Ausweisung dieser Zonen wurde eine Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet notwendig, die in die Zuständigkeit des Bezirks fällt.