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Mythen & Fakten der Windenergie


„Wir holen Ihnen nicht die Sterne, aber die Energie vom Himmel“

„Wir treffen heute Entscheidungen,
mit denen unsere Kinder morgen leben können“

Mythen & Fakten der Windenergie

Zur Windenergie gibt es viele Vorurteile und Fragen
Leider entsprechen emotionale Antworten häufig nicht den Fakten


Warum kann man Windenergielagen nicht verhindern?

Die Nutzung der Windenergie bildet den größten Baustein einer regenerativen Energieversorgung in Deutschland. Das Bundesland Bayern besitzt nach einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts (Studie zum Potenzial der Windenergienutzung an Land, März 2011) das größte Ausbaupotential in Deutschland. Mit dem bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ hat sich die bayerische Staatsregierung zur verstärkten Nutzung der Windenergie in Bayern bekannt und möchte, dass in den kommenden Jahren rund 1.500 neue Windenergieanlagen in Bayern errichtet werden. Da eine regenerative Energieversorgung mit vielen dezentralen, also über das Land verteilten regenerativen Erzeugungsanlagen am wirtschaftlichsten betrieben werden kann, ist es wichtig, dass jeder Landkreis und jede Gemeinde ihren Beitrag dazu leistet.
Bereits seit 1997 gilt seitens des Bundesgesetzgebers die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich, also außerhalb von Ortschaften. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Errichtung dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen, wie Windenergieanlagen, fördern. Falls keine wesentlichen öffentlichen Belange entgegenstehen, besteht nach dem Baugesetz ein Rechtsanspruch, Windenergieanlagen dort zu realisieren. Seitdem besteht für Gemeinden nur die Chance, diese Vorrangstellung in einem Teilflächennutzungsplan zu begrenzen bzw. flächenmäßig im Gemeindegebiet zu steuern. Ziel der Planung solcher Vorranggebiete ist es, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung, der Belange des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Natur- und Artenschutzes, geeignete Standorte für Windenergieanlagen zu finden und auszuweisen. Aus diesem Grund stellt sich nicht mehr die Frage nach dem “ob” sondern nur noch nach dem “wo”. Dieser Sachverhalt bietet allerdings den Gemeinden die große Chance selbst zum Windenergieanlagenbetreiber zu werden und die Wertschöpfung aus derartigen Anlagen im Gemeindegebiet für sich selbst und für die Bürger zu nutzen. Selbstverständlich haben die Anlagen auch Auswirkungen auf die in den Nachbargemeinden gelegenen Ortschaften. Diese hat die Gemeinde in gleicher Weise zu behandeln wie die innerhalb ihres eigenen Gebietes gelegenen Siedlungsgebiete. Ebenso gelten aber auch für die benachbarten Ortschaften die vorgenannten gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Sind Windenergieanlagen (WEA) gefährlich?

Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind keine Mindestabstände z.B. 300, 400, 500, 800, 1000, 1500 m für WEA zu bewohnten Gebäuden festgesetzt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) überprüft im Genehmigungsverfahren, dass die festgesetzten Grenzwerte nicht überschritten werden. Somit ist eine übermäßige Auswirkung auf den Menschen durch eine WEA gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist für das Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Gutachten durch den Antragsteller zu belegen. Die Mindestabstände richten sich hauptsächlich nach den Kriterien Schall, Schattenwurf und Eiswurf. Abhängig von der Klassifizierung eines Siedlungsgebiets (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet usw.) sind dort bestimmte maximale Schallpegel erlaubt (35, 45, 50 dB(A) in der Nachtzeit, höhere in der Tageszeit). Also muss eine WEA mindestens soweit von einem Siedlungsgebiet entfernt aufgestellt werden, dass durch ihre Schallemission diese maximalen Schallimmissionswerte im Siedlungsgebiet nicht überschritten werden. Auch Auswirkungen des sogenannten Infraschalls (Frequenz kleiner 20 Hertz, akustisch nicht wahrnehmbar) sind mit der Einhaltung der Grenzwerte ausgeschlossen. Zudem sind moderne Windenergieanlagen mit einer Automatik für den schallreduzierten Betrieb ausgestattet, falls es also im Betrieb wider Erwarten zeitweise zu einer übermäßigen Schallimmission kommt, wird die Anlagenleistung reduziert. Ebenso verhält es sich mit dem Schattenwurf. Ein Siedlungsgebiet darf rechnerisch (so genannter astronomischer Wert; es herrscht an allen Tagen im Jahr den ganzen Tag Sonnenschein) maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr von einer WEA beschattet werden. Tatsächlich wird eine Siedlung bei Einhaltung dieser rechnerischen Grenzwerte jedoch deutlich weniger beschattet, weil nicht jeder Tag ein Sonnentag ist. Zudem sind moderne Windenergieanlagen mit einer Abschaltautomatik für den Schattenwurf ausgestattet, falls es also im Betrieb wider Erwarten zeitweise zu einem übermäßigen Schattenwurf kommt, werden die Anlagen zeitweise in den Stillstand versetzt. Gefährdungen aus Eiswurf und Beeinträchtigungen aus Blendung werden technisch ausgeschlossen. Eine WEA wird bei Eisansatz auf dem Rotorblatt automatisch abgeschaltet und wird erst nachdem das Eis abgetaut ist wieder in Betrieb genommen. Durch die mattweiße Lackierung geht von einer WEA zudem keine Blendung aus.

 

Wo sollen die Windenergieanlagen stehen?

Windenergieanlagen erfordern eine sehr sorgfältige Standortwahl, in Frage kommen landwirtschaftliche Nutzflächen mit ausreichendem Windpotential und einer bereits bestehenden Infrastruktur. Wir sind Befürworter von Einzelanlagen, denn diese lassen sich sehr gut in die Struktur unserer Kulturlandschaft integrieren. In vielen Gebieten im Bayerwald ist eine Windenergienutzung aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes ausgeschlossen oder es stehen ihre zumindest wichtigen Interessen entgegen. Der Bayerische Wald  soll mit seinem einzigartigen Landschaftsbild als Kulturlandschaft und Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten erhalten bleiben.

Welcher Standort ist für Windkraftanlagen ideal?

Wo der Wind kräftig weht, da ist eine Windenergieanlage optimal aufgestellt, denkt der Laie. Doch oft sind vielfältige Faktoren zu berücksichtigen: Die Infrastruktur von Stromnetz und Straßen oder der Naturschutz mit den bedrohten Tier- und Pflanzenarten, können eine windreiche Lage abwerten.

Wann werden die neuen Windenergieanlagen gebaut?

Die erste Windenergielage könnte Anfang 2014 in der Gemeinde Kirchdorf i. Wald gebaut werden. Eine exaktere Zeitplanung ist noch nicht möglich. Die Windmessungen und das Genehmigungsverfahren (gem. Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlage selbst wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Wie groß werden die Windenergieanlagen?

Die Nabenhöhe wird bis zu 140 m betragen, der jeweilige Rotordurchmesser bis zu 115 m. Die Gesamthöhe erreicht dann bis zu 200 m. Diese Höhenentwicklung dient der optimalen Ausnutzung der vorhandenen Windströmungen.

 

Haben wir hier überhaupt genug Wind?

Mittlerweile: ja. Zwar weht der Wind nicht stärker als in den letzten Jahren, aber die technische Entwicklung bei Windenergieanlagen (größere Nabenhöhe und größere Rotorfläche) führte zu einer deutlich höheren Ernte der vorhandenen Windenergie. D.h. für eine sinnvolle Nutzung reicht die zu erwartende Windstärke mittlerweile gut aus.

 

Wie groß ist der Flächenverbrauch?

Der Flächenbedarf einer WEA ist im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen bei vergleichbarer Energieproduktion deutlich geringer (500 m²).


Muss man einen Wertverlust bei Immobilien befürchten?

Häufig befürchten die Eigentümer von Grundstücken und Häusern einen Wertverlust durch den Bau einer - ggf. auch nur von weitem sichtbaren - Windenergieanlage. Diese Befürchtung ist zwar verständlich, aber in der Praxis weder zu beweisen noch zu widerlegen. Immobilienwerte sind keine objektive Größe, sondern das Ergebnis einer Vielzahl von Faktoren, deren positive und negative Würdigung von der subjektiven Interessenlage der möglichen Käufer abhängen. Jede Straße, jede Infrastruktureinrichtung, jedes Bauvorhaben in der Nachbarschaft und selbst Entwicklungen in Nachbargemeinden lösen solche Effekte aus. Unsere Rechtsordnung sorgt daher durch objektive Kriterien (z.B. Schutz vor unzumutbaren Emissionen) für den notwendigen Interessensausgleich.

 

Werden die Touristen und das Landschaftsbild durch eine Windenergieanlage gestört?

Windenergieanlagen sind unzweifelhaft, wie alle baulichen Maßnahmen, ein Eingriff in das Landschaftsbild. Untersuchungen von Tourismusforschungsinstituten haben jedoch ergeben, dass die Touristen die Windenergieanlagen eher als sichtbare Zeichen des aktiven Klima- und Umweltschutzes in Ihrer Urlaubsregion bewerten und nicht als Störung. Einige Ferienorte haben die sich daraus ergebenden Chancen erkannt und „ihre“ Windenergieanlagen in ihr touristisches Angebot integriert, z.B. mit Informationsveranstaltungen, Wanderwegen und Besichtigungstouren.  

 

Wer kann sich an der Windenergieanlage beteiligen?

Unser Ziel ist es, Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger im Bayerwald zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, wo ein Bürgerwindrad errichtet wird können sich vorrangig am Windrad beteiligen. Durch eine Beteiligung der Gemeinde kommen die Einnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlage jedem Bürger in gleichem Maße zugute. Wir wollen nachhaltige Werte für den ländlichen Raum in der Region schaffen.

 

Welchen Nutzen bringt uns die Windenergie?

Auch wenn aktuell die Windkraft nur einen Teil unserer Energieprobleme lösen kann, sollte man sich immer vor Augen halten, dass jedes neu errichtete Windrad Vorbildfunktion hat und dazu beiträgt, die umweltfreundliche Energieform weiterzuentwickeln. Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Der Windkraft gehört die Zukunft. Bürgerwindräder in den Gemeinden nützen nicht nur der Umwelt, sondern fördern auch eine ökologische Regionalentwicklung. Die Wertschöpfung aus der Windenergie bleibt in der Region. Und nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass der Betrieb von Bürgerwindrädern in der Gemeinde zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuern bedeutet. Bei der Nutzung der Windkraft soll eine Beteiligung der Gemeindebürger vorrangig sein und nicht Spielball für Großinvestoren und Stromkonzerne werden.

 

Wo sind die größten Blockaden und Widerstände?

Es gibt immer noch mächtige Monopolisten und Gegner/Störer vor Ort, die den Ausbau der Windenergie verhindern wollen und teilweise erfolgreich in der Gesellschaft, die Mythen über Nachteile der Windenergieanlagen zu verbreiten versuchen. Jedem sollte klar sein, dass die Energiewende nicht von selbst über das Land zieht. Es müssen vernünftige und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Kommunalpolitiker müssen die Überzeugungsarbeit leisten, „also Motor sein und nicht Bremse“. Nur dann wird es eine Zukunft für die Menschheit geben.

 

Wie sieht die Stromversorgung der Zukunft aus?

In 20 Jahren ist die Stromversorgung weitgehend aus erneuerbaren Energien dezentral organisiert. Kleine und große Anbieter erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplungen decken die durch die Energieeinsparung und Effizienzsteigerung verringerte Nachfrage ab. Statt Großkraftwerke mit Grundlast und Spitzenlast wird es eine Vielzahl von Energieerzeugern und Energiespeicher geben, die dezentral in „virtuelle Kraftwerke“ zusammen geschaltet werden.

 

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Korrekturvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung!


"Jeder muss Motor sein, nicht Bremser!"

„Wir holen Ihnen nicht die Sterne, aber die Energie vom Himmel“

„Wir treffen heute Entscheidungen,
mit denen unsere Kinder morgen leben können“

PNP - Bayerwaldbote Regen vom 25.02.2012

Energiewende − lieber weit weg im Wald
Streit um Windkraftwerks-Projekt nahe Abtschlag: Gegner setzen auf Alternativ-Standort am Wagensonnriegel

Kirchdorf. Das Thema mobilisiert die Kirchdorfer: Rund 60 Besucher hatte die Info-Veranstaltung, zu der am Donnerstagabend die Initiative gegen das geplante Windkraftwerk im Bereich Grünberg eingeladen hatte. Das Stimmungsbild war klar: Die Gemeinde solle alles in ihrer Macht stehende tun, um die Umsetzung der Pläne zu verhindern. Wie berichtet liegt ein Antrag für zwei Windräder beim Landratsamt vor.

Über die mögliche Vorgehensweise gab es nicht viel zu diskutieren, da waren sich die Anwesenden mit Bürgermeister Alois Wildfeuer einig. Zumindest einer der Standorte, nämlich der an der sogenannten Reit-Kapelle, ist wohl genehmigungsfähig: Er liegt nicht in der Landschaftsschutzgebiets-Zone, die Abstands-Normen zur Bebauung wegen Lärm und Schattenwurf würden eingehalten, Windräder sind privilegierte Bauvorhaben.

Gemeinde will ein Jahr Aufschub gewinnen

Die einzige verbleibende Chance, den Bau zu verhindern, soll unbedingt genutzt werden − das gab die Versammlung dem Bürgermeister und den Gemeinderäten als "Hausaufgabe" mit. Wenn nämlich die Gemeinde eine Fläche als Vorrangfläche für Windenergie ausweist, dann könnte sie die gesamte übrige Gemeindefläche für die Windenergie-Nutzung sperren. Und eine solche Vorrangfläche, so machten es die Initiativen-Sprecher Alfons Löffler und Rudolf Wagner deutlich, könnte ihrer Ansicht nach das Waldgebiet am Wagensonnriegel werden.

Laut Bürgermeister Wildfeuer wird die Gemeinde vom Landratsamt in den nächsten Tagen zur Stellungnahme zu den beiden Bauanträgen aufgefordert werden. Und dann, darüber waren sich alle Diskutanten im Schwanklhaus einig, müsse die Gemeinde die Rückstellung für ein Jahr beantragen. Auch wenn 2. Bürgermeister Herbert Schaller nicht müde wurde zu betonten, dass damit allein noch nichts gewonnen sei. "Aber wir vergeben uns auch nichts", wurde ihm aus dem Publikum entgegengehalten.

Die gewonnene Zeit will Bürgermeister Wildfeuer nutzen, um in Verhandlungen mit den Bürgermeistern von Rinchnach, Zwiesel und Frauenau einzusteigen. Denn der Wagensonnriegel ist "Grenzgebiet", hier müssten die Gemeinden gemeinsam den Flächennutzungsplan ändern. Es muss geklärt werden, ob der Standort auch von den Naturschutzbehörden akzeptiert und aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen würde; ob nicht die Nähe zum Nationalpark Probleme macht; ob sich die Erschließung des Areals wirtschaftlich rechnet. Das alles muss passen, bevor die Gemeinde endgültig den Standort Grünberg sperren könnte. Die Nachbargemeinden könnten, so das Kalkül der Bürgerinitiative, im Erfolgsfall am Wagensonnriegel ebenfalls "ihre" Windräder aufstellen.

Das Landratsamt wird wohl den aktuellen Kirchdorfer Bauantrag zurückstellen, denn derzeit ist in Sachen Windenergie und Energiewende noch fast alles im Umbruch. Der Landkreis Regen hat eine kreisübergreifende Studie dazu in Auftrag gegeben, und der Regionale Planungsverband Donau-Wald ringt, eine Ebene höher, ebenfalls nach einer Lösung. Nachdem zwei Jahrzehnte lang der Bayerische Wald für die Windenergie tabu war, müssen jetzt Regeln her: Wo dürfen, wo sollen Windräder stehen? Wo bleiben weiterhin der Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Naturschutz vorrangig?

"Nur Photovoltaik und Biomasse reicht nicht"

Deutlich kontroverser diskutiert wurde in der Stunde vor der Anliegerversammlung. Denn da saßen sich gegenüber: Sechs Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Windräder am Grünberg mit Alfons Löffler und Rudolf Wagner an der Spitze, drei Vertreter von Bürgerwind Bayerwald rund um den Abtschlager Adolf Probst. Letzterer zeigte sich skeptisch gegenüber dem schwer erreichbaren Standort Wagensonnriegel. Und kassierte prompt Kritik: Es gehe eben doch nur ums Geschäft und nicht um die Akzeptanz der Bürger. Probst gelobte: "Wenn der Schnee weg ist, schauen wir uns den Standort an". Trotzdem warnte sein Mitstreiter Johannes Rosenberger davor, sich durch diese Lösung sozusagen von der Energiewende freikaufen zu wollen. "Wenn wir grundsätzlich fünf Kilometer Abstand zur Bebauung einplanen, ist der Bayerwald für die Windenergie erledigt − und nur mit Photovoltaik und Biomasse kriegen wir die Kurve nicht."

Man spreche hier über Kirchdorf, nicht über die Region, hielt Wagner dagegen. Und listete eine Vielzahl von Gründen auf, warum man den geplanten Standort ablehne: Geräuschbelästigung, erdrückende Wirkung, Eingriff in die in Jahrhunderten geprägte Kulturlandschaft. Und Löffler meinte: "Es darf doch nicht sein, dass allein der Investor bestimmt, wo das Windrad steht".


Die Gemeinde organisiert für den 17. März eine Info-Fahrt zum Thema Windenergie in die Oberpfalz. Anmeldung dazu bis 7. März unter 09928/ 940311.

Quelle: Bayerwaldbote Regen - Johannes Fuchs - www.pnp.de


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